WLAN-Cafe - Haftungsfalle für Gastwirte

Es gehört zum guten Service vieler Gaststätten und Cafes, seinen Gästen einen kostenlosen WLAN Zugang anzubieten – bei manchem beruht das gesamte Geschäftsmodell darauf.


Nur eine Frage der Zeit war es, das die Betreiber Abmahnungen erhalten, weil Gäste illegale Downloads über den Router des Gastwirtes praktizieren.

IT-Rechtsexperten sind sich uneinig, ob die BGH-Entscheidung – Sommer unseres Lebens aus dem Jahr 2010 – auf die vorliegende Konstellation, übertragbar ist  da hier der Zugang Dritter zum WLAN das eigentliche Geschäftsmodell ist. Wegen des Fernmeldegeheimnisses ist es dem Gastwirt allerdings untersagt, Inhalte der Kommunikation zu prüfen.

Aus dem Bundesjustizministerium heißt es dazu, dass es den Gastwirten zumutbar sei, Prüfungshandlungen vorzunehmen, z.B. die Registrierung der Gäste mittels Kreditkarte.

Auf jeden Fall stellt sich damit das Geschäftsmodell vieler Gastwirte als vakant dar – es bleibt abzuwarten, ob sich auch die redlichen Gäste einer Anmeldeprozedur unterziehen.

Eine höchstrichterliche Entscheidung dieser Problematik steht noch aus.