Halter-Haftung für Internet-Anschluss

Von einem privaten Internetanschluss sind fast 1.000 mp3-Musikdatein zum Download angeboten worden. Die Musikfirmen haben abgemahnt und wollten Ihre Rechtsverfolgungskosten ersetzt haben (ca. 2.400,00 €). Die Anschlussinhaberin bestritt diesen Vorgang. Auch der Ehemann und die zwei Kinder haben Zugang zum Computer. Die Anschlussinhaberin hat nicht vorgetragen, inwieweit sie hinreichende technische Sicherungen eingerichtet hat, die einen Download hätten verhindern können. Ein bloßes Verbot gegenüber den Kindern reiche nicht aus. Da nicht feststellbar sei, wer die Urheberrechtsverletzungen begangen habe, hafte letztlich der Anschlussinhaber.


Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


Urteil des OLG Köln vom 23.12.2009, Az.: 6 U 101/09