Beschlagnahme eines Facebook-Accounts

Über 20 Millionen Deutsche haben einen Facebook-Account – einige nutzen den Account vermeintlich auch für unredliche Zwecke.

In einer Strafsache vor dem Amtsgericht Reutlingen wurden Informationen zu einer Straftat in einem Facebook-Account vermutet. Der Richter ordnete – erstmals in der deutschen Justiz - die Beschlagnahme des Accounts an.

Es taten sich aber tatsächliche und rechtliche Grenzen der Beschlagnahme auf.

Was bei einem E-Mail-Account seit 2009 geklärt ist, sollte auch bei Facebook möglich sein, wobei die Beschlagnahme eines gesamten E-Mail-Bestandes auf einem Mailserver gegen das Übermaßverbot verstößt. Nur was im unmittelbaren Zusammenhang mit der verfolgten Straftat stehe, könne beschlagnahmt werden.Ferner gab Facebook an, die Daten werden in Irland verarbeitet. Es wäre ein Rechtshilfeersuchen an Irland zu stellen gewesen.

Schließlich gab der Angeklagte – wohl aus Zeit- und Geldgründen - nach und überließ dem Gericht freiwillig seinen Datenbestand auf Facebook. Eine rechtliche Klärung steht damit weiterhin aus.

 AG Reutlingen Beschluss vom 31.10.2011 Az.: 5 Ds 43 Js 18155/10